Normenkontrolle gegen Konzentrationsflächennutzungsplan: Grenzen der rückwirkenden Änderung (Urteil vom 18.02.2019, 12 KN 152/17)
Hat eine Kommune die Windenergienutzung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gesteuert und ist ihr dabei ein Verfahrensfehler (bei der Offenlage) unterlaufen, so kann sie in einem ergänzenden Verfahren ihr ursprüngliches Planungskonzept nicht mit Rückwirkung unverändert beschließen, wenn sie dieses durch eine zwischenzeitliche Änderung ihres Flächennutzungsplans bereits erheblich verändert hat – hier durch die wesentliche Ausweitung der Konzentrationsflächen.…
OVG Lüneburg, ZNER 2019, 155-161 (Urteil vom 18.02.2019, 12 KN 152/17)
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