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ZNER 2019, 542
OLG Düsseldorf 
Stromlieferant trotz EEG-widrigen Meldesystems zur Zahlung von EEG-Zinsen verpflichtet (Urteil vom 20.05.2019, 27 U 1/18)

Die gelieferte Energiemenge im Sinne von § 49 EEG 2012 bzw. § 74 Satz 1 EEG 2014 beschreibt einen in der Vergangenheit liegenden Liefervorgang. Ein Meldesystem, das eine Mitteilung über gelieferte Energiemengen vor Ende des Liefermonats verlangt, widerspricht den Vorstellungen des Gesetzgebers.

OLG Düsseldorf, ZNER 2019, 542-544 (Urteil vom 20.05.2019, 27 U 1/18)

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