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ZNER 2019, 454
OLG München 
Unzulässigkeit von Telefonanrufen zu Werbezwecken bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung (Urteil vom 21.03.2019, 6 U 3377/18)

Ein am Gesetzeswortlaut orientierter Klageantrag, der eine Unterlassung von Werbeanrufen bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung zum Gegenstand hat, kann hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sein.

OLG München, ZNER 2019, 454-457 (Urteil vom 21.03.2019, 6 U 3377/18)

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