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ZNER 2019, 215
BVerfG 
Verfassungsmäßigkeit § 46a Abs. 1 S. 1 EEG 2017 (Beschluss vom 12.02.2019, 1 BvR 2914/17)

§ 46a EEG 2017 (juris: EEG 2014 idF vom 22. 12. 2016), wonach sich Zahlungsansprüche für Strom aus Windenergieanlagen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage vermindern, begründet keine echte Rückwirkung (zum Begriff siehe etwa BVerfG, 17. 12. 2013, 1 BvL 5/08, BVerfGE 135, 1 ˂13 Rn. 37˃). Die Vorschrift gilt nur für Anlagen, die nach dem 31. 12. 2016 und damit erst nach Verkündung des Gesetzes in Betrieb genommen worden sind. …

BVerfG, ZNER 2019, 215-219 (Beschluss vom 12.02.2019, 1 BvR 2914/17)

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