Vorrangiger Zugang zum Stromnetz für Stromerzeugungsanlagen, die nicht ausschließlich erneuerbare Energien einsetzen: Vorlage zur Vorabentscheidung (Urteil vom 20.04.2023, C-580/21)
Art. 16 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG ist dahin auszulegen, dass der vorrangige Zugang zum Stromnetz für Stromerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energiequellen einsetzen, …
EuGH, ZNER 2023, 235-241 (Urteil vom 20.04.2023, C-580/21)
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