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ZNER 2019, 332
OLG Düsseldorf 
Zum Verständnis des § 10a ARegV (Beschluss vom 12.06.2019, 3 Kart 165/17)

Kapitalkosten von Anlagegütern, die von einem Dienstleister aktiviert wurden, sind bei der Berechnung des Kapitalkostenaufschlags nach § 10a ARegV nicht zu berücksichtigen.

OLG Düsseldorf, ZNER 2019, 332-333 (Beschluss vom 12.06.2019, 3 Kart 165/17)

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