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ZVglRWiss 103 (2004), 395-400
Großfeld 

Neue Seidenstraße

Von Bernhard Großfeld, Münster

1. Seidenstraße

Dieser Begriff steht bei uns für die jahrtausende alten Handelswege zwischen China und Europa1. Marco Polo, mit seinem Buch „Il Millione“, hat uns dafür im frühen 14. Jahrhundert die Augen geöffnet. Es war aber nicht nur eine Handelsverbindung, sondern eine Kulturstraße, über die z.B. die Seide, das Papier und das Pulver zu uns gelangten. Die Wirkung auf Rechtssymbole ist noch erstaunlicher. In der Fahne der Volksrepublik China finden wir fünf fünfstrahlige Sterne, in der Fahne der Europäischen Union zwölf und in der Fahne der USA fünfzig dieser Sterne. Sie beruhen auf der Fünfteilung des Kreises (Pentagramm), wie sie erstmals die Chinesen mit Zirkel und Lineal konstruiert hatten. Daher heißt das Zeichen dort bis heute „Han-Symbol“. Auch das Rechnen mit Zins und Zinseszins dürfen wir der Seidenstraße zuordnen2.

Die Seidenstraße führt uns in einen noch näheren historischen Hintergrund: Auf ihrem nördlichen Zweig zogen die Turkmenen („Tataren“) von West China und Zentralasien durch das damals griechische Kleinasien nach Europa, nach Konstantinopel/Istanbul (1453), Ostia/Rom (1529), Lepanto (1577) und Wien (1683). Das Osmanische Reich bis 1918 ist ohne die Seidenstraße nicht denkbar.

Die Orientierung Europas nach Osten änderte sich erst mit der Umsegelung des Kaps der Guten Hoffnung auf dem Wege nach Indien (1488) und mit der Entdeckung Amerikas (1492). Jetzt richtete sich der Blick auf die Handelsmächte im Westen und nach Amerika.

2. Abschwächung

Die Orientierung nach Westen wirkt bis heute. Im Mittelpunkt steht die Rechtsvergleichung innerhalb der Europäischen Union und mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Die rechtsvergleichende Beschäftigung mit Japan (z.B. in Marburg, Tübingen, Münster) und China (z.B. in Göttingen, Münster) hat eher „Pionierstatus“.

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Das hat die einst blühenden rechtswissenschaftlichen Beziehungen zu diesen Ostasiatischen Kulturen3 schwächer werden lassen – trotz des deutschen Rechtseinflusses seit der Öffnung von Japan und China zum Westen hin. Hinzu tritt die Konkurrenz mit dem Angebot der amerikanischen Law Schools, die Japan und China als ihren „Markt“ erkannt haben. Demgegenüber haben es Studenten aus diesen Kulturen bei uns sehr schwer. Gewiss gibt es nach wie vor starkes Interesse an deutschem Recht. Dafür stehen u.a. Prof. Koresuke Yamauchi von der Chuo Universität und Prof. Dr. Hideaki Seki von der Aoyama Gakuin Universität in Tokio. In China sind u.a. zu nennen Konrektor Prof. Dr. Yong Zu, der Dekan der Fakultät für chinesisches und deutsches Recht Prof. Jian Mi, sowie Prof. Dr. Haoming Xu; sie alle sind tätig an der Chinese University of Political Science and Law in Beijing. Aber sie haben im Wettbewerb mit dem amerikanischen Recht keinen leichten Stand. Das Recht der Europäischen Union bringt das deutsche Recht ebenfalls in eine Randlage – doch baut das zugleich neue Brücken!

3. Fremdheit

„Fremdheit“ prägt unser Verhältnis zu China. Als „orientalisch“ erscheint es irgendwie „exotisch“, nur begrenzt einzuordnen in unsere Denkmuster4. Die bei uns vorherrschende „funktionale“ Rechtsvergleichung weiß nicht, wo in China die vergleichbaren Funktionen liegen5. Es stehen sich auch gegenüber zwei Sprachwelten: Die mehr begrifflich-abstrakte des Deutschen und die mehr bildhaft-konkrete des Chinesischen. Wir sprechen von „Vollkommenheit“, die Chinesen von „rund und voll“. Wenn wir jemanden „engstirnig“ nennen, sagen sie, dass er „aus einem Brunnen den Himmel betrachtet.“

Große Unterschiede bemerkt man bei den alltäglichsten Dingen. Es beginnt beim Sieben-Tage-Rhythmus der Woche und bei der christlichen Zeitrechnung. Das führt uns in das Zeitverständnis allgemein: Wir betrachten die Zeit als einen „Pfeil“, die linearpunktuell genau zu bestimmen ist. In China ist die Zeit keine Abfolge von gleichwertigen, sich gleichförmig ablösenden Augenblicken. Man sieht sie als einen Komplex von Ären, Epochen und Jahreszeiten. Erlebt wird sie als ein ewig kreisendes Kontinuum (keine „Zeitpunkte“), als ein Rad (vgl. das „Glücksrad“)6.

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4. Schriftunterschiede

Bei den allgemeinen Schwierigkeiten der Rechtsvergleichung lasse ich die schon behandelte Sprachübersetzung hier außen vor7; ich wende mich gleich zu den Unterschieden in der Schrift. Denn im „Anders“ des Alphabets von den chinesischen Zeichen erweist sich der „Kultursprung“ wohl am stärksten.

Die Bedeutung der Schrift für die Rechtsvergleichung haben wir lange übersehen. Dabei hätte uns auffallen können, dass das Römische Recht seinen Siegeszug im Mittelalter seiner Verschriftung verdankt („ratio scripta“). Auch die Reformation von 1517 wurde stark gefördert wurde durch die neue Drucktechnik (ca. 1450). In der Tat ist unsere Rechtsvergleichung im Wesentlichen begrenzt auf den Bereich der Alphabetschrift. Heute wissen wir aber, dass unterschiedliche Schriften vielleicht das zentrale Problem der Rechtsvergleichung sind; daraus hat sich eine rechtsvergleichende Zeichenkunde (comparative legal semiotics) entwickelt.

5. Neuer Aufstieg

Die noch verbreitete Naivität China gegenüber können wir uns nicht länger leisten. Gerade liegt die Olympiade 2004 in Athen hinter uns; 2008 wird sie in Beijing stattfinden! Ein Blick in das Internet zeigt uns schnell, wie verbreitet das Chinesische dort ist; manche nennen es schon die führende Internet Sprache. Ca. 1.3 Milliarden Chinesen stehen neben 280 Millionen Amerikanern. Die Weltmarktpreise für Öl und Stahl werden gerade von China her getrieben. Die Handelsbeziehungen von und nach dorthin sind auch für uns von existentieller Bedeutung. Das zeigt jeder Besuch des Containerhafens in Hamburg!

6. Schriftvergleich8

Es liegt daher nahe, dass wir uns mit der Struktur der chinesischen Schrift näher befassen. Sie unterscheidet sich erheblich von unserem alpha-numerischen Schriftsystem, dem ein Zahlenrhythmus zu Grunde liegt9. Die chinesische Schrift hat stärker bildhafte Ursprünge. Zwar wäre es falsch, sie als in erster Linie bildhaft zu beschreiben, aber jedenfalls ist sie bildhafter als unser Alphabet. Das zeigt sich vor allem an den 214 Radikalen, den Hauptzeichen. Eine solche Schrift stimuliert anders als das Alphabet. Josef Hoeltzenbein und ich bringen dafür die nachstehend beschriebenen Beispiele10.

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a. Allgemeines11

Das Zeichen für „Bei Jing“ (Abbildung 1 = „Nördliche Hauptstadt“) deutet auf „Kühle“ und damit auf eine Distanz zur Regierung. Es steht für eine besondere Form der Regierung (von oben!). „Tong Zhi“ (Abbildung 2 = „Kamerad“) heißt „gemeinsamer Wille“ Abbildung 3 = Wille) und weist auf Kraft. Für „Volk“ steht „Ren Min“ (Abbildung 4). Min (Abbildung 5) zeigt einen Pfeil (Abbildung 6), der einen Körper trifft (Abbildung 7). Andere Beispiele sind „China“ (Abbildung 8 = „Zhong Guo“ = „ Staat der Mitte“: Wir sehen zuerst die Mitte (Abbildung 9), dann das Gebiet (Abbildung 10 =„Wei“), die Macht einer einzigen (Abbildung 11 = „Yi“) Sprache (Abbildung 12 „Kou“ = „Mund“) und die Symbole für Kriegsmacht (gekreuzte Hellebarden Abbildung 13). Die moderne vereinfachte Form in der Volksrepublik China Abbildung 14 deutet auf Reichtum (Abbildung 15 „Yu“ = „Jade“, „lebender Stein“). Das Zeichen für „Da Xue“ (Abbildung 16 = Universität, Große Schule) schildert, was „zählt“: Die Erziehung junger Menschen (Kind, Sohn = Abbildung 17). Das Zeichen für „Gefangener“ (Abbildung 18 = „Qiu“) erklärt sich selbst (Abbildung 19 = „man“, Abbildung 20 = „Umgrenzung“).

b. Konkretheit

Das ständige Bewusstmachen bildhafter Assoziationen erklärt, warum abstrakte Ausdrücke selten sind. Das Zeichen „Menschenrechte“ (Abbildung 21) könnte hinweisen auf Abbildung 22 (= „Macht, Autorität“ vgl.Abbildung 23 = „Königliche Macht“). Das Wort „Fa“ („Recht“ = Abbildung 24) zeigt die abgekürzte Form von „Wasser“ (Abbildung 25) und das Zeichen für „Erde“ (Abbildung 26). Der rechte untere Teil ist schwer zu deuten. Er weist wohl auf einen mythischen Hirsch, der angemessen zuteilt (vgl. unseren „Hubertus-Hirsch“). Im Ganzen meint „Fa“ die Verteilung von Wasser über Land (Reisbaukultur). Das Wort wird positivistisch verstanden („Regieren mit Anordnung“) ohne ethische Bezüge („Das Wasser fließt von oben!“). „Fa Ren“ (Abbildung 27) ist „juristische Person“; in „Wen Fa“ (Abbildung 28) steht „Wen“ (Abbildung 29) für „Zeichen“ und das Ganze heißt „Grammatik“. „Li“ (Abbildung 30 = „Gewohnheit, Regel) lenkt in eine ähnliche Richtung. Es weist auf einen „mächtigen Herrn“ (Abbildung 31) und auf „Dorf“ (Abbildung 32). Das Wort für „Vertrag“ (Abbildung 33 = „He Tong“) enthält „verbinden“ (Abbildung 34) und „ähnlich“ (Abbildung 35). Ein schönes Bild!

Was nicht „spürbar sichtbar“ wird, existiert nicht. Mao’s Wort „ Die Wahrheit in den Tatsachen suchen“ passt gut in die traditionelle chinesische Sicht, wie sie uns die Schrift darstellt: Die konkreten Umstände des Einzelfalles zu der bestimmten Zeit sind wichtiger als formelle Rechtsregeln und als Rechtsauslegung12.

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„Da es keine zwingende Veranlassung zu generellen Gesetzen gibt – sozusagen Gedanken im Kopf Gottes – kümmerte man sich nur wenig oder gar nicht darum.“13

c. „Freiheit“ und „Gleichheit“

Das hat Folgen für zwei andere Begriffe, von denen her wir „Recht“ definieren: Freiheit und Gleichheit. Beide Ausdrücke haben in China für uns verwirrende Aspekte. „Zi You“ (Abbildung 36 = „Freiheit“) bezieht sich auf „selbst“ (Abbildung 37) und auf „You“ (Abbildung 38 = „Ursache“). Das Zeichen für „You“ finden wir auch in „Shi You“ (Abbildung 39 = „Öl“, „Petroleum“). Es enthält einen Stein (Abbildung 40), Flüssigkeit (Abbildung 41) und etwas, das aus einem Feld (Abbildung 42) hervorspringt (Abbildung 43). „You“ sehen wir ebenfalls bei „Rauch“(„Chou“ =Abbildung 44). Angesichts dieser Bezüge verwundert nicht, dass „Zi You“ auch verstanden wird als „easy going“ oder als „wenig diszipliniert“.

Das Wort „Xiang Den“ (Abbildung 45 = „gleich“) meint Gewinne, die Verluste ausgleichen, gleiche Beträge, Quantitäten und Nummern – aber nicht Menschen. Im Gegenteil: Von frühester Jugend an sieht der Chinese Menschen unterschiedlich, unterscheidet er den älteren („Ge“ =Abbildung 46) vom jüngeren Bruder („Di“ =Abbildung 47). Man beachte nur die Andersartigkeit der Zeichen. Ebenso ist es bei Schwestern, Onkeln und Tanten. Die westliche Idee der Gleichheit („Gleiche Brüder, gleiche Kappen“) mit seinem christlichen Hintergrund („ohne Ansehen der Person“14; „Kennt vor Gericht kein Ansehen der Person!“15) passt nicht zu solch frühkindlicher Prägung. Chinesen empfinden unsere Vorstellung von Gleichheit als lebensferne Ideologie.

7. Distanz

Wir sehen: Namentlich aufgrund der unterschiedlichen Schrift mit anderen Assoziationsanstößen besteht ein wichtiger Unterschied zwischen unserer Weltsicht und der chinesischen. Der Abstand ist umso größer, als bei uns das bildhafte Rechtsdenken immer mehr zurückgedrängt wird16. Das Rechtsstudium ist abgesunken zu einer „Falllösungsmühle“ mit nahezu ausschließlicher Übung an „fabrizierten“ Fällen im positivistischen Syllogismus. Dadurch begünstigen wir analytisch vor bildhaft begabten Studenten, machen es „Querdenkern“ schwer17. Auf die „Glokalisierung“, d.h. auf die Mitte zwischen „Globalem“ und „Lokalen“, bereitet die so verkümmerte Schulung nicht hin¬ZVglRWiss 103 (2004) S. 395 (400)reichend vor18. Dazu brauchen wir stärker bildhaft Begabte19 mit einem „poetischen“ (= schöpferischen) Gespür20.

8. Brückenbau

Kulturen rücken einander näher; Europa und Asien begegnen sich über neue Verkehrs- und Kommunikationstechniken. Die Unterschiede bestehen aber fort, das Fremde bleibt in weitem Umfang fremd. Doch die Übergänge werden leichter: Mehr Bilder hier, mehr abstrakte Regeln dort. Neue Erfahrungen und historische Muster treffen aufeinander (bewahrt und erinnert durch Zeichen als das kulturelle Gedächtnis). Wenn wir die Zeichen und Bilder in ihrem geographischen und geschichtlichen Hintergrund sehen21, wenn wir ihnen begegnen vor Ort in ihrem dynamischen Umfeld22, können wir die sichtbare und die unsichtbare Hand „schauen“ (vgl. Goethes „Zum Sehen geboren, zum Schauen bestellt“), die Ordnungsmuster schafft. Unsere Gesprächspartner werden wir nur verstehen, wenn wir ein Gespür haben für das semiotische System, in dem sie „zu Hause“ sind. Wenn wir uns darum bemühen, können wir mehr erreichen als wir bisher ahnen.

1

Michael Yamashita, Marco Polo. Eine Wundersame Reise, 2003.

2

Bernhard Großfeld/Josef Hoeltzenbein, Globale Zeichenmächte/Globale Zeichenkontrolle, ZVglRWiss., erscheint demnächst.

3

Kigoshi Igarashi, Gibt es einen ostasiatischen Rechtskreis?, in: FS Knut Noerr, Köln 2003, S. 419.

4

Teemu Ruskola, Legal Orientalism, Michigan L. Rev. 101 (2002) 179.

5

Bernhard Großfeld, Sinn und Methode der Rechtsvergleichung, in: FS Otto Sandrock, 2000, S. 329.

6

Viele Einzelheiten bei Bernhard Großfeld/Yanfeng Wang, Das Europäische Recht aus der Sicht Chinas, in: Bernhard Großfeld, Zauber des Rechts, 1999, S. 1001.

7

Dazu Bernhard Großfeld, Comparatists and Language, in: Pierre LeGrand/Roderick Munday (eds), Comparative Legal Studies: Traditions and Transitions, Cambridge 2003, p. 154.

8

Bernhard Großfeld/Josef Hoeltzenbein, Globalisation and the Limits of Language: Comparative Legal Semiotics, Rechtstheorie 35 (2004) 87, 103f.

9

Bernhard Großfeld, Comparative Legal Semiotics: Numbers in Law, in: Otto Sandrock/Bernhard Großfeld/Claus Luttermann/Reiner Schulze/Ingo Saenger (Hrsg.), Rechtsvergleichung als zukunftsträchtige Aufgabe, 2004, S. 37.

10

Globalization and the Limits of Language, oben Fn. 8, S. 103.

11

Einzelheiten zur Schreibtechnik bei Animated Chinese Characters, http://www.ocrat.com/chargif/.

12

Frankie Fook B Lun Leung, A Foreign Language. Learning Chinese Contract Principles, Focus, International Law, Los Angeles Daily Journal, Tuesday April 25. 1995, p. 1; Pinam B. Potter, The Economic Contract Law of China. Legitimation and Contract Autonomy in PCR, 1992.

13

Edward O. Wilson, Consilience. The Unity of Knowledge, 1998, p. 31.

14

1 Petr 1:17.

15

Dt 1:17.

16

Bernhard Großfeld, Bildhaftes Rechtsdenken, 1995.

17

Jack H. Hiller/Bernhard Großfeld, Comparative Legal Semiotics and the Divided Brain: Are We Producing Half-Brained Lawyers, American J. Comparative L. 50 (2002) 175.

18

Bernhard Großfeld, Die Augen der Studenten: Jurastudium zwischen Lokalisierung und Globalisierung, in: FS Erik Jayme, 2004, S. 1104.

19

Vgl. Bernhard Großfeld/Edward J. Eberle, Patterns of Order in Comparative Law: Discovering and Decoding Invisible Powers, Texas International L. J. 38 (2003) 291.

20

Bernhard Großfeld, Rechtspoetik/Rechtsdogmatik, JZ 2003, 11149, 1154.

21

Bernhard Großfeld, Zeichen und Bilder im Recht, in: Ders., Zauber des Rechts, 1999, S. 188.

22

Vgl. Thomas Eger (Hrsg.), Kulturelle Prägungen wirtschaftlicher Institutionen und wirtschaftspolitischer Reformen, 2002.

 
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