: Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 64 S. 1 GmbHG
BGH, Urteil 25.1.2011 - II ZR 196/09GmbHG § 64 Satz 1, 2 Amtlicher Leitsatz:Der Geschäftsführer haftet nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife rückständige Umsatz- und Lohnsteuern an das Finanzamt und rückständige