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BB 2007, 2768
BGH 
Beweislast für Hinweispflichtverletzung des Rechtsanwalts trifft den Mandanten (Urteil vom 11.10.2007, IX ZR 105/06)

Den Mandanten trifft die Beweislast dafür, dass der Rechtsanwalt seiner Hinweispflicht aus § 49 b Abs. 5 BRAO nicht nachgekommen ist. Der Anwalt muss allerdings konkret darlegen, in welcher Weise er belehrt haben will.

BGH, BB 2007, 2768 (Urteil vom 11.10.2007, IX ZR 105/06)

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