BayObLG
Die Frage, ob der Schiedsspruch, der für vollstreckbar erklärt werden soll, eine vollstreckbare Verurteilung enthält, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich offen bleiben. Sie ist erst im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen.
BayObLG
vom 27.07.1999
- 4 Z SchH 31/99
BB 2000, 14 (Heft 50)
BB 2000, 14 (Heft 50)
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