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BB 2000, 14
 
BayObLG
Die Frage, ob der Schiedsspruch, der für vollstreckbar erklärt werden soll, eine vollstreckbare Verurteilung enthält, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich offen bleiben. Sie ist erst im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen.

BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 4 Z SchH 31/99;

BayObLG vom 27.07.1999 - 4 Z SchH 31/99
BB 2000, 14 (Heft 50)

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