BayObLG
Einem im Ausland ergangenen Schiedsspruch ist die Anerkennung im Inland zu versagen, wenn eine der Parteien nicht gehörig über das schiedsrichterliche Verfahren in Kenntnis gesetzt worden ist.
BayObLG
vom 16.03.2000
- 4 Z Sch 50/99
BB 2000, 15 (Heft 50)
BB 2000, 15 (Heft 50)
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