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BB 2018, 2003
BGH 
Ein Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO ist trotz Anhängigkeit eines Hauptsacheverfahrens zulässig (Beschluss vom 09.05.2018, I ZB 53/17)

a) Bei ständigen Schiedsgerichten kommt es für die Anwendbarkeit des § 1032 Abs. 2 ZPO nicht auf die Bildung des Schiedsgerichts an, sondern darauf, ob sich das Schiedsgericht bereits mit der Sache befasst hat.

BGH, BB 2018, 2003-2004 (Beschluss vom 09.05.2018, I ZB 53/17)

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