Im Blickpunkt
Steuersünder werden “schwitzen”: Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein (“Steuer-CD”) gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. Meldung auf dieser Seite). Der Sünder kann sich nicht auf ein Beweisverwertungsverbot stützen, da es sich um eine Frage der Vorauswirkung von Beweisverboten handele. Ganz abgesehen davon komme einem Beweisverwertungsverbot nicht ohne Weiteres Fernwirkung für das gesamte Strafverfahren zu. Ein absolutes Beweisverwertungsverbot aus Verletzung von Grundrechten bestehe nicht, da dieses nur anzunehmen sei, wenn der “absolute Kernbereich der Lebensführung” berührt sei, was das BVerfG vorliegend verneint hat. Steuerhinterzieher haben es immer schwerer, ihre Schwarzgelder vor dem Fiskalzugriff zu verstecken.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht