Im Blickpunkt
Angesichts der hohen Zahl fehlerhafter Jahresabschlüsse (vgl. dazu BB 2008, 433) will die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) – so ihr Präsident Dr. Herbert Meyer bei der diesjährigen Pressekonferenz – “mit zusätzlichen Maßnahmen die präventive Funktion der DPR weiter ausbauen”. Gedacht ist etwa an ein in anderen Ländern z. T. schon praktiziertes Pre-Clearance, also die Möglichkeit für Unternehmen, bei komplizierten Sachverhalten eine Art Vorabauskunft zur korrekten Bilanzierung von der DPR zu erhalten. – Die Auskunftspflichten des Abschlussprüfers im Enforcementverfahren sind Gegenstand eines aktuellen Beschlusses des OLG Frankfurt a. M., den Paal in dieser Ausgabe des BB kommentiert.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft