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BB 2008, 489
 
OLG München: Ordnungsgeld bei Nichteinreichung des Jahresabschlusses bis einschließlich 2005

Mit Beschluss vom 18.2.2008 – 31 Wx 087/07 – hat das OLG München wie folgt entschieden: Die Verhängung von Ordnungsgeld durch das Registergericht wegen Nichteinreichens von Jahresabschlüssen für vor dem 1.1.2006 begonnene Geschäftsjahre ist auch nach dem 1.1.2007 weiterhin möglich und geboten.

BB 2008, 489

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