Im Blickpunkt
Bereits am Tage der Amtseinführung des 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Donald Trump wirbelt dieser die internationale Besteuerung durcheinander, indem er kurzerhand die globale Mindeststeuer für unwirksam erklärte. Damit bringt er ein Herzensprojekt des Bundeskanzlers Olaf Scholz möglicherweise zu Fall. Als Finanzminister setzte sich Scholz für die Mindeststeuer ein und trieb das Projekt voran. Er lobte das Projekt und sprach “von einem großen geschichtlichen Moment” und einem “wichtigen Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit”. Es war durchaus ein Kraftakt, aber immerhin schlossen sich mehr als 140 Länder dem Mindeststeuerabkommen an. 15 % globale Mindeststeuer sollten Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. Euro zahlen. Seit dem vergangenen Jahr gelten die Vorgaben in Deutschland auf Basis der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14.12.2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union. Unumstritten war die Mindeststeuer nie. Auch über das zu erwartende Steueraufkommen gab es große Meinungsunterschiede. Ging der Finanzminister Olaf Scholz 2021 noch von Steuermehreinnahmen von bis zu 5,7 Mrd. Euro aus, korrigierte der frühere Finanzminister Christian Lindner die zusätzlichen Steuereinnahmen auf 420 bis 950 Mio. Euro. Daher ist die Wirkung sowohl hinsichtlich der Höhe als auch im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit möglicherweise gering. Nachdem nun Donald Trump per Präsidentenmemorandum den Ausstieg aus der globalen Mindeststeuer und damit einen Sonderweg für amerikanische Unternehmen verfügt hat, droht die Wirkung der Mindeststeuer verloren zu gehen. Im Lichte seiner Erklärung “Wir werden keine Regeln akzeptieren, die amerikanische Firmen schwächen” verfügte er weiter, dass das US-Finanzministerium prüfen solle, welche “Schutzmaßnahmen” notwendig seien, um amerikanische Unternehmen von unverhältnismäßig stark belastenden Steuern anderer Länder zu befreien. Über diese Einzelmaßnahme hinaus dürfte die Koordination der internationalen Besteuerung damit in Zukunft schwieriger werden und der internationale Steuerwettbewerb bis hin zur aggressiven Steuervermeidung wieder erstarken. Die globale Milliardärssteuer dürfte damit auch vom Tisch sein. Stürmische Zeiten stehen bevor!
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht