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BB 2018, 1217
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Am 25.5.2018 war es soweit: Die DSGVO ist in Kraft getreten und noch immer ist die Verunsicherung bei Unternehmen, Verbänden und Vereinen groß. Hierfür sorgen zum einen die scharfen Sanktionen und zum anderen die Sorge vor professionellen Abmahnern. Carsten Linnemann, Unionsfraktionsvize (CDU), sprach sich daher am 22.5.2018 dafür aus, vor allem Mittelständler und Vereine vor den Folgen zum Teil absurder und gar nicht umsetzbarer Regeln zu schützen (s. www.suedeutsche.de vom 23.5.2018, 09:29). “In einem ersten Schritt müssen wir die drohenden Abmahnungen unterbinden, und zwar sofort.” Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, räumte zwar ein, dass Abmahnungen sehr wohl ein Problem darstellen könnten. Gleichwohl warb sie dafür, die Wirkung der DSGVO zunächst einmal abzuwarten. Unseriöse Abmahnvereine sollten verstärkt kontrolliert werden. Fehlentwicklungen können dann im Rahmen der Evaluierung in zwei Jahren beseitigt werden. Unternehmen und Verbänden legte Voßhoff die Leitfäden und Handreichungen nahe, die es zum Beispiel auf den Webseiten der Landesdatenschutzbehörden gebe – teilweise auch nach Branchen und Sparten aufgeteilt (s. www.berliner.zeitung.de vom 22.5.2018, 16:45). Im Übrigen beruhigte sie, dass die Aufsichtsbehörden nicht ab dem 26. Mai mit der “Registerkasse kommen” würden. Denn da bei der Auswahl der Instrumente das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelte, seien die Bußgelder das letzte Mittel. Der BB wird Sie auch weiterhin über die relevanten Entwicklungen zum Thema “Datenschutz” informieren; die hierzu seit 2017 im BB veröffentlichten Beiträge können Sie komprimiert im BB-Dossier “Datenschutz” abrufen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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