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BB 2006, 105
BAG 
Keine Unwirksamkeit einer nach Widerspruch ausgesprochenen Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht über einen Betriebsübergang (Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04)

Wird der Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang nicht ordnungsgemäß nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet, läuft die einmonatige Widerspruchsfrist gem. § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht. Die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB führt aber auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.

BAG, BB 2006, 105-112 (Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04)

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