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BB 2008, 2637
 
OLG München: Zum Vorliegen eines Teilgewinnabführungsvertrags

Das OLG München hat mit Beschluss vom 29.10.2008 – 31 Wx 092/07 – entschieden: Ein Teilgewinnabführungsvertrag liegt nicht vor, wenn nach einer Besserungsabrede die Verpflichtung des Schuldners zur Darlehensrückzahlung bei Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses in dessen Höhe wieder aufleben soll.

BB 2008, 2637

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