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BB 2008, 496
OLG Frankfurt a. M. 
Zur Auskunftspflicht des Abschlussprüfers im Enforcementverfahren (Beschluss vom 29.11.2007, WpÜG 2/07)

Im Enforcementverfahren ist eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung besteht.

OLG Frankfurt a. M., BB 2008, 496 (Beschluss vom 29.11.2007, WpÜG 2/07)

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