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CNL 2024, 5
 

Facebook Marketplace: Geldbuße wegen missbräuchlicher Praktiken

Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. Euro gegen Meta verhängt. Das Unternehmen verstoße gegen die EU-Kartellvorschriften, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt habe.

Abbildung 4

EU-Kommission wirft Meta Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor.

Meta habe seinem eigenen Dienst Facebook Marketplace Vorteile verschaffen wollen, die andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten nicht ausgleichen können. Damit verstoße Meta gegen das EU-Kartellrecht, erläutert die EU-Kommission in einer Mitteilung das Vorgehen gegen Facebook.

Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass Meta auf dem Markt für persönliche soziale Netzwerke, der zumindest den Europäischen Wirtschaftsraum umfasst, sowie auf den nationalen Märkten für Online-Display-Werbedienste in sozialen Medien eine beherrschende Stellung innehabe. Diese marktbeherrschende Stellung habe Meta missbraucht. Zum einen sei dies aufgrund der Verknüpfung des Kleinanzeigendienstes Facebook Marketplace mit dem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook geschehen. So hätten alle Facebook-Nutzer automatisch Zugang zu Facebook Marketplace, der ihnen – ob sie dies wünschen oder nicht – auch regelmäßig angezeigt werde. Die Kommission hat festgestellt, dass Wettbewerber von Facebook Marketplace auf diese Weise vom Markt ausgeschlossen werden könnten, da Facebook Marketplace durch die Verknüpfung von einem wesentlichen Vertriebsvorteil profitiere, den andere Anbieter nicht ausgleichen können. Außerdem würden anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten, die auf den Plattformen von Meta (insbesondere den sehr beliebten sozialen Netzwerken Facebook und Instagram) Werbung treiben, einseitig unfaire Handelsbedingungen auferlegt. So könne Meta Werbedaten, die von anderen Werbetreibenden erzeugt werden, ausschließlich zugunsten von Facebook Marketplace nutzen.

Die Kommission hat Meta angewiesen, diese Verhaltensweisen wirksam einzustellen und davon abzusehen, dieses missbräuchliche Verhalten in der Zukunft erneut aufzunehmen oder Praktiken mit gleichem Ziel bzw. gleicher Wirkung einzuführen. Bei der Festsetzung der Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. Euro wurden die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung sowie der mit den Zuwiderhandlungen in Zusammenhang stehende Umsatz von Facebook Marketplace, von dem ausgehend der Grundbetrag bestimmt wird, berücksichtigt. Die Kommission hat auch den Gesamtumsatz von Meta berücksichtigt, um eine ausreichende Abschreckungswirkung auf ein Unternehmen zu erzielen, das über so große Ressourcen wie Meta verfüge.

chk

 
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