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CNL 2023, 12
 

Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Meldestelle im BMF

Dr. Tobias Eggers nimmt als Ombudsperson die Aufgaben der internen Meldestelle im Bundesministerium der Finanzen (BMF) wahr.

Abbildung 15

Als sogenannte Ombudsperson ist Eggers unabhängig von der Hausleitung des BMF. Meldungen über Verstöße an ihn müssen einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit enthalten, da die interne Meldestelle nicht zuständig ist für Informationen über privates Fehlverhalten, wie das BMF mitteilt. Das Ministerium weist darauf hin, dass ohne einen solchen beruflichen Zusammenhang der gesetzliche Schutz für Hinweisgeber nicht greife. Whistleblower, die im BMF beschäftigt sind, können sich vertraulich (und auch anonym) über die internen Meldekanäle im Internet, mittels einer eigenen App, telefonisch oder per Mail an Eggers wenden. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz seien auch Bewerber sowie ehemalige Beschäftigte zu einer Meldung berechtigt. Der interne Meldekanal von Eggers sei zudem so gestaltet, dass er Personen offensteht, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem BMF in Kontakt sind.

Dr. Tobias Eggers ist Partner der Dortmunder Boutique für Unternehmensstrafrecht PARK | Wirtschaftsstrafrecht. Er verantwortet dort die Dezernate für Wettbewerbsstrafrecht sowie Internationales Strafrecht und leitet die Praxisgruppe Compliance. Er ist auf die Verteidigung gegen Vorwürfe mit internationalem Bezug spezialisiert (insbesondere Geldwäsche, Korruption, ESG/Kapitalmarktdelikte). Eggers hat zudem mehrere Fachbeiträge unter anderem im Compliance-Berater veröffentlicht.

chk

 
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