MaComp: BaFin aktualisiert Rundschreiben
Die Finanzaufsicht BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion sowie die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet und die neue Fassung am 26. September 2024 veröffentlicht.
Auslöser für die Neufassung des Rundschreibens durch die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) sind Neuregelungen, die zuvor die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) veröffentlicht hatte. Diese betreffen die Leitlinien zu den „Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II“ und zu einigen Aspekten der „MiFID II-Anforderungen an die Geeignetheit“. Die BaFin hat diese Änderungen jetzt in den Besonderen Teil (BT) 5 und (BT) 7.1 der MaComp überführt.
Die ESMA-Leitlinien, die inhaltlich unverändert in die MaComp übernommen wurden und Vorgaben für die Produktüberwachungsanforderungen und die Geeignetheitsprüfung enthalten, sollen Interessenkonflikte vermeiden und die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln sicherstellen. Die Änderungen betreffen unter anderem die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden.
chk