Abgelehnter Bewerber: In der Regel kein Auskunftsanspruch über eingestellten Konkurrenten und Gründe der Einstellungsentscheidung (Urteil vom 25.04.2014, 8 AZR 287/08)
Das Bundesarbeitsgericht hat im Anschluss an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entschieden, dass einem abgelehnten Bewerber gegen den Arbeitgeber grundsätzlich kein Anspruch auf Auskunft darüber zusteht, ob ein anderer Konkurrent eingestellt wurde und nach welchen Kriterien entschieden wurde. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn der unterlegene Bewerber mit seinem Tatsachenvortrag schlüssig darlegt, …
Vahle, DSB 2014, 169-170 (Urteil vom 25.04.2014, 8 AZR 287/08)
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