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DSB 2014, 171
Vahle 
Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich (Urteil vom 29.04.2014, VI ZR 246/12)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Anspruch auf Entschädigung wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht über den Tod der betroffenen Person hinaus besteht.

Vahle, DSB 2014, 171 (Urteil vom 29.04.2014, VI ZR 246/12)

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