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DSB 2011, 4
 
Baden-Württemberg: Neue Strukturen bei der Aufsichtsbehörde

Im Februar 2011 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Landesdatenschutzgesetz geändert. Die Novelle tritt am 1. April 2011 in Kraft. Neben der Einführung sehr detaillierter Bestimmungen zur Videoüberwachung (§ 20 a) werden vor allem die Stellung und die Befugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz neu bestimmt. Die Dienststelle wird künftig beim Landtag eingerichtet.

DSB 2011, 4

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