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DSB 2017, 113
Oberbeck 
Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp nur mit Einwilligung unzulässig (Beschluss vom 24.04.2017, 13 E 5912/16)

Die Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook durch die Konzerntochter WhatsApp ist nur bei Vorliegen einer den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechenden Einwilligung zulässig. Die aktualisierten Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, die eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Facebook-Unternehmensgruppe vorsehen, könnten demnach unzulässig sein. …

Oberbeck, DSB 2017, 113 (Beschluss vom 24.04.2017, 13 E 5912/16)

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