Die DSGVO ist bei den Verantwortlichen angekommen, bei der Umsetzung hapert es
Dr. Philipp Kramer
Chefredakteur
Datenschutz-Berater
Nicht alle, aber viele Datenschutzbeauftragte stellen fest, dass mit der DSGVO das Datenschutzthema zur Angelegenheit oder sogar mehr und mehr zur Problemstellung der Unternehmensleitung wird. So sieht sich der Datenschutzbeauftragte in der Pflicht, den Leitungsorganen detailliert darzulegen, was zur Umsetzung der DSGVO umzustellen/anzupassen ist. Glücklicherweise gibt es inzwischen Checklisten von Aufsichtsbehörden (Bayern, siehe Editorial, DSB 07+08/2017, Seite 147).
Dass das Thema in Unternehmen angekommen ist und man sich mit der Umsetzung beschäftigt, heißt nicht, dass die Umsetzung bereits erfolgt ist oder derzeit erfolgt. Sicherlich gibt es zum Beispiel Banken in Frankfurt, die zum Ende dieses Jahres sämtliche Verträge der Auftrags(daten)-verarbeitung auf die DSGVO-Anforderungen umgestellt haben. Doch ob groß, mittel oder klein, viele Unternehmen sind noch unsicher in der Auslegung der abstrakten Vorschriften der DSGVO und in Folge in deren Umsetzung. Nun gilt es, Entscheidungen zu treffen. Auslegungsmaterial ist ausreichend vorhanden.
Eine immense Anzahl deutscher Fachbücher und Kommentare beschäftigt sich mit der DSGVO und ihrer Kommentierung. Am Ende müssen Unternehmen und Behörden individuell entscheiden, wie jede Vorschrift umgesetzt wird.
Ihr
Dr. Philipp Kramer
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