Einführung der Gesundheitskarte mit dem Datenschutzrecht vereinbar (Urteil vom 21.06.2016, L 11 KR 2510/15)
Das Landessozialgericht sieht keinen Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte. Es bestehe grundsätzlich kein Recht „auf ein Weiterleben in einer analogen Welt“. In dem Fall klagte ein IT-Ingenieur und wollte dabei geklärt wissen, ob er als gesetzlich Versicherter in Zukunft die elektronische Gesundheitskarte nutzen müsse. Das Landessozialgericht hält die gesetzlichen Vorschriften zur Gesundheitskarte für verfassungsgemäß. …
Oberbeck, DSB 2016, 194 (Urteil vom 21.06.2016, L 11 KR 2510/15)
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