Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen auch ohne Genehmigung zulässig (Urteil vom 10.04.2018, VI ZR 396/16)
Auch die Verbreitung heimlicher Filmaufnahmen von Massentierhaltungen kann zulässig sein, sofern das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. In dem Fall veröffentlichte die ARD in einer Reportage unter dem Titel „Wie billig kann Bio sein?“ Videoaufnahmen eines Tierschützers und wurde anschließend auf Unterlassung in Anspruch genommen. In dem Film wurden unter anderem tote oder nur mit unvollständigem Federkleid versehene Hühner gezeigt. …
Oberbeck, DSB 2018, 113 (Urteil vom 10.04.2018, VI ZR 396/16)
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