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DSB 2020, 7
 
Geldbuße wegen unterbliebener Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Gegen den Telekommunikationsdienstleister Rapidata GmbH wurde ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) verhängt. Der BfDI forderte das Unternehmen mehrfach dazu auf, seiner gesetzlichen Auflage nach Art. 37 DSGVO nachzukommen und einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Rapidata GmbH setzte die Vorgaben der Aufsichtsbehörde jedoch nicht um, …

DSB 2020, 7

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