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DSB 2011, 20
OVG Nordrhein-Westfalen 
Informantenschutz bei einer Verbraucherbeschwerde (Beschluss vom 28.09.2010, 13 a F 46/10)

Sind Behörden bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf Angaben Dritter angewiesen, dürfen sie zum Schutz des Informanten dessen Identität geheim halten.

OVG Nordrhein-Westfalen, DSB 2011, 20 (Beschluss vom 28.09.2010, 13 a F 46/10)

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