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DSB 2011, 19
BVerfG 
Richtervorbehalt bei Blutprobe (Beschluss vom 24.02.2011, 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10)

Ein Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, ist dem deutschen Strafverfahrensrecht fremd.

BVerfG, DSB 2011, 19-20 (Beschluss vom 24.02.2011, 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10)

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