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DSB 2020, 137
 
LG Heidelberg: Auskunftei darf Informationen über Restschuldbefreiung eines Schuldners mindestens 3 Jahre nach deren Ablauf speichern

Das LG Heidelberg (Urt. v. 11.04.2019 – Az.: 13 O 140/18) hat entschieden, dass eine Auskunftei auch gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen den Umstand einer insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiung mindestens 3 Jahre nach Ablauf speichern darf. Die Bereithaltung der Information sei sowohl nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliches Interesse) als auch Art. 6 Abs. …

DSB 2020, 137

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