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DSB 2012, 18
Vahle 
Medienpräsenz bei Steuervollstreckung (Beschluss vom 21.01.2011, 9 W 76/10)

Beamte der Finanzverwaltung können das Steuergeheimnis dadurch verletzen, dass sie das Kamerateam eines Fernsehsenders zur Wohnung des Steuerschuldners mitnehmen; erst recht gilt dies, wenn sie den Journalisten Zutritt zur Wohnung gestatten und diesen aufgrund der Befragung des Betroffenen dessen Namen, den Grund und die Höhe der Steuerschuld sowie die Familienverhältnisse bekannt geben.

Vahle, DSB 2012, 18 (Beschluss vom 21.01.2011, 9 W 76/10)

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