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DSB 2012, 18
Vahle 
Nachträglicher Einbau einer Videoüberwachungsanlage (Urteil vom 08.04.2011, V ZR 210/10)

Ein Wohnungseigentümer kann gemäß § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) den nachträglichen Einbau einer Videoüberwachungsanlage in das gemeinschaftliche Klingeltableau verlangen, wenn die Anlage nur eine kurzfristige Überwachung ohne Aufzeichnung ermöglicht.

Vahle, DSB 2012, 18 (Urteil vom 08.04.2011, V ZR 210/10)

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