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DSB 2012, 68
Vahle 
Miterfassung eines öffentlichen Bürgersteigs durch private Videokamera (Beschluss vom 13.02.2012, 20 U 4641/11)

Eine private Videoüberwachung darf sich auch auf den öffentlichen Verkehrsraum erstrecken, wenn hinreichende Gründe (insbesondere Verhinderung von Straftaten) vorliegen und die Maßnahme auf den notwendig miterfassten Verkehrsraum beschränkt wird.

Vahle, DSB 2012, 68 (Beschluss vom 13.02.2012, 20 U 4641/11)

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