Patient hat gegen Klinik keinen Anspruch auf Herausgabe der Privatanschrift eines angestellten Arztes ([unbekannt] vom 20.01.2015, VI ZR 137/14)
Die Auskunft eines Arbeitgebers zur Privatanschrift eines angestellten Arztes ist datenschutzrechtlich nicht mit § 32 BDSG vereinbar, wenn im Streitfall eine Klage an die Klinikanschrift zugestellt werden kann. Der Kläger nahm eine Klinik wegen eines Behandlungsfehlers auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch. Wegen eines Zustellungsfehlers verlangte der Kläger von der Klinik Auskunft über die Privatanschrift des behandelnden Arztes. …
Oberbeck, DSB 2015, 39 ([unbekannt] vom 20.01.2015, VI ZR 137/14)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Datenschutz-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Datenschutz-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.