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DSB 2011, 19
BGH 
Verwertungsverbot für verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten (Beschluss vom 18.05.2010, 5 StR 51/10)

Die Vorschrift des § 136 Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung – StPO – (Belehrungspflicht) ist nur auf „offene“ Vernehmungen anwendbar.

BGH, DSB 2011, 19-20 (Beschluss vom 18.05.2010, 5 StR 51/10)

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