Wettbewerbsrechtliche Verstöße gegen Vorschriften der DSGVO sind grundsätzlich abmahnfähig (Beschluss vom 13.09.2018, 11 O 1741/18 UWG)
Das LG Würzburg hat als erstes Gericht die wettbewerbsrechtliche Abmahnbarkeit von DSGVO-Verstößen bejaht. Die Frage, ob eine wettbewerbsrechtliche Verfolgung bei einem Verstoß gegen die DSGVO überhaupt erfolgen kann und somit die Bestimmungen des Datenschutzrechts unter die Vorschrift des § 3a UWG fallen, bleibt aber weiterhin umstritten. In dem Fall hielt die Beklagte auf ihrer Website ein Kontaktformular ohne SSL-Verschlüsselung vor. …
Oberbeck, DSB 2018, 236 (Beschluss vom 13.09.2018, 11 O 1741/18 UWG)
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