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DSB 2018, 236
Oberbeck 
Werbetreibender muss DSGVO-Einwilligung nachweisen können (Urteil vom 13.09.2018, 2-03 O 283/18)

Der Betreiber eines Friseur-Salons veröffentlichte regelmäßig Online-Werbevideos auf seiner Website. Auf einem dieser Videos war auch die Klägerin als Kundin zu sehen. Gegen das veröffentlichte Werbevideo ging die Kundin gerichtlich vor und legte dar, dass sie keine Einwilligung für solche Aufnahmen erteilt habe. Der Beklagte hingegen behauptete, dass die Kundin bei Betreten des Salons über die Aufzeichnungen zum Zwecke der Veröffentlichung aufgeklärt worden sei und signalisiert habe, …

Oberbeck, DSB 2018, 236 (Urteil vom 13.09.2018, 2-03 O 283/18)

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