Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an Facebook ist keine Auftragsverarbeitung (Beschluss vom 26.09.2018, 5 CS 18.1157)
Die Antragstellerin ist Betreiberin eines Onlineshops und hatte über den Dienst Facebook Custom Audiences zielgerichtete Werbung geschaltet. Hierzu wurden gehashte E-Mail-Adressen an Facebook übermittelt, um einen Abgleich mit Nutzern durchführen und anschließend zielgerichtet Werbung ausspielen zu können. Durch eine Anordnung wurde sie verpflichtet, die unter ihrem Facebook-Konto erstellte Kundenliste zu löschen. …
Oberbeck, DSB 2018, 236 (Beschluss vom 26.09.2018, 5 CS 18.1157)
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