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EWS 2012, 345
 
EuGH
Auf Erbschaften kann außer der Kapitalverkehrsfreiheit auch die Niederlassungs-freiheit anwendbar sein - § 13 a ErbStG gilt nicht für Anteile an einer Kapitalgesell-schaft mit Sitz in Drittstaat, sofern die Beteiligung einen sicheren Einfluss ermöglicht - "Scheunemann"

Art. 63 Abs. 1, Art. 65;§ 13 a; Erbschaft, Steuerfreibetrag § 13 a ErbStG, Beteiligung an Kapitalgesellschaft in Drittstaat, sicherer Einfluss, Anwendbarkeit der Niederlassungsfreiheit, Nichtanwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Beteiligung an Kapitalgesellschaft (in Drittstaat), grundsätzliche Anwendbarkeit, § 13 a ErbStG, Freibetrag, Erbschaft § 13 a ErbStG, Erbschaftsteuer, Niederlassungsfreiheit, Kapitalgesellschaft, Drittstaat, Beteiligung, Abgrenzung, Steuervergünstigung

EuGH vom 19.07.2012 - Rs. C-31/11
EWS 2012, 345 (Heft 8)

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