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EWS 2013, 339
 
EuGH
Haftung der Mutter- für die Kartellvergehen der Tochtergesellschaft - rechtsstaatliche Grundsätze bei Festsetzung von Geldbußen - keine Berücksichtigung des Compliance-Programms als mildernder Umstand - "Schindler"

Kartellrecht, Tochtergesellschaft, Zuwiderhandlung, Zurechnung zur Muttergesellschaft, Holdinggesellschaft, Geldbuße, Ermessenskontrolle, rechtsstaatliche Grundsätze, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit, Rückwirkungsverbot, Vertrauensschutz, Verschuldenshaftung, Art. 23 Abs. 2 VO Nr. 1/2003, Compliance-Programm, Muttergesellschaft, mildernde Umstände, Leitlinien von 1998, Mitteilung über Zusammenarbeit von 2002, Zuständigkeit zum Erlass, Verhältnismäßigkeit, Gültigkeit, nemo tenetur-Grundsatz, Gewaltenteilungrundsatz, nulla poena sine lege, in dubio pro reo, Festsetzung der Geldbuße, Rechtsstaatsprinzip, Berücksichtigung mildernder Umstände, Grundrechte, Kronzeugenmitteilung, Kartellverfahrensverordnung, Festsetzung

EuGH vom 18.07.2013 - Rs. C-501/11 P
EWS 2013, 339 (Heft 9)

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