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EWS 2012, 107
 
EuGH
Betreiber sozialer Netzwerke können nicht durch gerichtliche Anordnung verpflichtet werden, als Hostinganbieter ein generelles Filtersystem einzurichten, um Urheber-rechtsverletzungen musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern - "SABAM/Netlog"

Richtlinie Richtlinie Richtlinie; Urheberrecht, Hosting-Anbieter, soziales Netzwerk, Verhinderung von U.-Verletzungen, musikalische und audiovisuelle Werke, keine Verpflichtung zu generellem Filtersystem aufgrund nationaler Vorschriften, Anordnungen nationaler Gerichte, Abwägung, unternehmerische Freiheit, Schutz personenbezogener Daten, Informationsfreiheit, Richtlinie 2001/29, Richtlinie 2001/31, Richtlinie 2004/48, Datenschutz, Verhinderung von Verletzungen, keine Verpflichtung des Hosting-Anbieters zu generellem Filtersystem aufgrund nationaler Vorschriften, Unternehmerfreiheit, EU-Richtlinie, Durchführung, nationale Vorschriften, Grundrechte, Enforcement, Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen, Hosting, Netzwerk, soziales, geistiges Eigentum, Geistiges Eigentum, E-Commerce-Richtlinie

EuGH vom 16.02.2012 - Rs. C-360/10
EWS 2012, 107 (Heft 3)

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