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EWS 2012, 108
Sujecki, Bartosz 
EuGH (Anm. von Sujecki, Bartosz)
Im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Vollstreckbarkeitserklärung sind nach Art. 45 EuGVVO materielle Einwendungen wie der Erfüllungsaufwand ausgeschlossen - "Prism Investments"

Nr. 44/2001 Art. 45, Art. 34, Art. 35; EuGVVO, Exequaturverfahren, Rechtsbehelf gegen Vollstreckbarkeitserklärung, Unzulässigkeit materieller Einwendungen, Erfüllung, Art. 45 VO 44/2001, Vollstreckbarkeitserklärung, Rechtsbehelf, Art. 45 EuGVVO

EuGH vom 13.10.2011 - Rs. C-139/10
EWS 2012, 108 (Heft 3)

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