DSGVO: Ein Suchmaschinenbetreiber muss Informationen auslisten, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie offensichtlich unrichtig sind, wobei sich der Nachweis nicht aus einer gerichtlichen Entscheidung (über einen anhängigen Rechtsbehelf) ergeben muss – Berücksichtigung des Informationswerts bei Auslistung von thumbnails – “Google” (Urteil vom 08.12.2022, C-460/20)
Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass im Rahmen der Abwägung, die zwischen den Rechten aus den Art.…
EuGH, EWS 2023, 49-50 (Urteil vom 08.12.2022, C-460/20)
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