EuGH
Die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs darf für Teilzeitbeamte untersagt und für sonst abhängig beschäftigte Anwälte durch den Aufnahmemitgliedstaat beschränkt werden, sofern dies zur Verhinderung von Interessenkonflikten erforderlich ist - "Jakubowska"
Art. 3 Abs. 1 Buchst. g, Art. 4, Art. 10, Art. 81 und Art. 98;Art. 8;
Rechtsanwalt, Berufsausübung, (Teilzeit-)Beamtenverhältnis, Unvereinbarkeit, Verhinderung von Interessenkonflikten, Streichung aus Anwaltsverzeichnis, staatlicher Charakter der Maßnahme, Berufs- und Standesregeln, (keine) Harmonisierung, Richtlinie 98/5/EG, Beamter, Teilzeittätigkeit, Vorabentscheidungsersuchen, Zulässigkeit, Vermutung, Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen, ausreichende tatsächliche und rechtliche Angaben, Standesregeln, siehe Berufs- und Standesregeln
EuGH
vom 02.12.2010
- Rs. C-225/09
EWS
2011, 50
(Heft 1)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.