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EWS 2013, 89
 
EuGH
Die EuBVO regelt die grenzüberschreitende Beweisaufnahme nicht abschließend, sondern lässt den Rückgriff auf nationale Instrumente zu, z. B. die Ladung und Ver-nehmung eines in einem anderen Mitglied-staat wohnhaften Zeugen - "Lippens"

Art. 1 Abs. 1; EuBVO, siehe Beweisaufnahme, Europäische Beweisaufnahmeverordnung, HBÜ, Haager Beweisübereinkommen, Beweisaufnahme, nationales Beweisverfahren, exklusive oder parallele Anwendung, extraterritoriale Beweismittelanordnung, Zeugenvernehmung, Sachverständigengutachten, Rs. Lippens und ProRail, Rs. Lippens, Beweisaufnahme EuBVO, Rs. ProRail, Lippens, extraterritoriale, exklusive oder parallele Anwendung nationaler Beweisverfahren, Ladung/Vernehmung eines in anderem Mitgliedstaat wohnhaften Zeugen, der Partei des Hauptsacheverfahrens ist, nach nationalem Recht des Gerichtsstaates, Folgen bei Nichterscheinen ohne berechtigten Grund, Gerichtssprache, anwendbares Recht, vorgezogene, Partei des Hauptsacheverfahrens, Wohnsitz in anderem Mitgliedstaat, Ladung nach nationalem Recht des Gerichtsstaates, Anwendbarkeit

EuGH vom 06.09.2012 - Rs. C-170/11
EWS 2013, 89 (Heft 3)

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