Die Kraftfahrzeugsteuerentlastung der Halter von in Deutschland zugelassenen Kfz in Höhe der Infrastrukturabgabe für Pkw verstößt gegen Diskriminierungsverbot, Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit – “Pkw-Maut” (Urteil vom 18.06.2019, C-591/17)
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV verstoßen, dass sie die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt und gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen hat.…
EuGH, EWS 2019, 209-210 (Urteil vom 18.06.2019, C-591/17)
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